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Freitag, 23. Oktober 2009

Todesstrafe im Iran

Staatsform: Islamische Republik
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einschränkungen: zur Tatzeit Jugendliche, Blinde, geistig Behinderte
Hinrichtungsmethoden: Erhängen, Enthauptung, Erschiessen durch Exekutionskommandos, Steinigung
Kapitalverbrechen: Mord, Drogendelikte, politische Vergehen, Prostitution, Ehebruch, Verstösse gegen Moral und Gotteslästerung
Internationale Verträge: Ratifikation des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (1975), Ratifikation der Uno-Kinderrechtskonvention (1994)

In Iran haben seit der Proklamation der Islamischen Republik im 1979 Tausende von Hinrichtungen stattgefunden. Amnesty International rechnet mit einer hohen Dunkelziffer. Iran untersteht der islamischen Rechtssprechung, der Scharia. Ein 12-köpfiger Wächterrat wacht als Kontrollorgan für die Konformität von Gesetzen mit dem islamischen Recht.

Zahlreiche Todesurteile werden nach Prozessen verhängt, die international anerkannten Grundsätzen für ein faires Gerichtsverfahren nicht entsprechen. Bei einem Grossteil der Opfer handelt es sich um Mörder, Drogenhändler, Drogenabhängige und bewaffnete Oppositionelle.

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